Seit 1.1.1994 ist in Österreich gesetzlich geregelt, dass Kinder im Auto mit speziellen Kinderrückhaltesystemeinrichtungen (Kindersitze) gesichert werden müssen.
Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen auf Fahrzeugsitzen, die mit Gurten ausgestattet sind, mit geeigneten Kinderrückhaltesystemen (KRS) gesichert werden.
Verantwortlich für die Einhaltung der Kindersicherungspflicht ist in der Regel immer der Lenker / die Lenkerin des Kraftfahrzeuges.
Kindersitze oder Sitzauflagen werden von uns
GRATIS bereitgestellt!
Daher bitte unbedingt das Alter und die Anzahl
der Kinder angeben!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Tel.: +43 / 676 / 51 921 52
Seit 1. Juli 2005 wird der Kraftwagenlenker bei Mißachtung der Sicherungspflicht für Kinder, im Führerscheinregister vorgemerkt.
Bei 3 Vormerkungen innerhalb von 3 Jahren wird die Lenkerberechtigung für 3 Monate entzogen.
